Deponie für Baureste in 3121 Karlstetten

Baurestmassendeponie und Bodenaushubdeponie in Karlstetten – zwischen St. Pölten und Wien

Die Deponie ist gemäß der Deponieverordnung von 2008 für Baurestmassen und Bodenaushub eingerichtet. Die verschiedenen mineralischen Abfallprodukte können nach dem Altlastensanierungsgesetz kostenpflichtig auf entsorgt werden. Dazu zählen nur die Abfälle, die in der Schlüsselnummernliste aufgenommen wurden. Für diese Bestimmung gibt es die Deponieverordnung zur Ablagerung auf Baurestmassendeponien.

Die BVD Baurestverwertugs-Deponie GmbH befindet sich in 3121 Karlstetten. Sie ist sehr gut erreichbar, egal ob von St.Pölten (10km), von Krems (23km) oder von Melk (25km). Natürlich gilt das auch für unsere Bodenaushub-Deponien Hermannschacht in 3124 Oberwölbling und Haindorf / Winkel in 3385 Haindorf.

Ihre Vorteile bei der BVD-Baurestverwertung Deponie

Umweltfreundliche Entsorgung von Bauresten

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien

Möglichkeit zur Wiederverwertung von Baurestmassen

Fachgerechte Deponierung von nicht wiederverwertbaren Materialien

Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie bezüglich der Deponierung Ihrer Baurestmassen.

Anrufen: +43 676 620 75 40

Baurestmassendeponie

Welche Baurestmassen sind in der Deponie erlaubt?

Die Baurestmassen für die Deponie dürfen vermischt und unsortiert sein. Dazu gehören Beton, Asphalt, Schotter, Ziegel, Kaminmauerwerk, Gipskarton, Fliesen, Mörtel, keramische Baustoffe, Schotter, Erde, Heraklith, Eternitprodukte asbestfrei und Bitumen.

Welche Materialen sind in der Deponie nicht erlaubt?

Allerdings dürfen die Abfälle nur eine geringe Verunreinigung durch Metall, Kunststoff, Holz, Papier, Kork etc. haben. Baustellenabfälle sind hingegen komplett verboten. Alle Materialien, die sich für die Lagerung eignen, stehen in der Schlüsselnummernliste. Bevor ein Stoff auf ihr landet, muss er auf die Bestimmungen der Deponieverordnung zur Ablagerung auf Baurestmassendeponien geprüft werden.

Bevor eine Anlieferung erfolgen darf, müssen die Dokumente „Abfallinformation Abfälle 15 Tonnen pro Jahr“ oder „Abfallinformation Baurestmassen – Liste I+II“ eingereicht werden.

Bodenaushubdeponie

Was zählt zu Bodenaushubmaterial?

Als Bodenaushubmaterial werden die Aushebungen von Boden bezeichnet, der aus natürlich gewachsenem Untergrund besteht.

Diese unterliegen folgenden Obergrenzen:

  • Anorganische bodenfremde Bestandteile, z.B. mineralische Baurestmassen, nicht mehr als 5 Vol.-%
  • Organische bodenfremde Bestandteile, z.B. Kunststoffe, Holz, Papier, nicht mehr als 1 Vol.-%

Es gilt die Regel, dass die bodenfremden Bestandteile vor der Aushebung schon vorhanden sind und nicht nachträglich hinzugefügt werden. Pflanzliche Bestandteile sind von der Begrenzung ausgenommen, die ebenfalls vorher im Boden vorkamen.

Keine Annahme von umweltgefährdenden Stoffen

Bodenaushubmaterial, welches durch umweltgefährdende Stoffe verunreinigt ist, ist von der Annahme ausgeschlossen. Darunter zählen Schwermetalle, organische Verbindungen, Benzin, Mineralöl etc. und Abfälle, die im Nachhinein untergemischt wurden.

Chemische Untersuchung des Bodenaushubmaterials

Für Bodenaushubmaterial, das unter 2.000 t (entspricht ca. 1.100 m³) wiegt und nicht verunreinigt ist, muss keine chemische Untersuchung vorgenommen werden. Allerdings muss das Formular „Abfallinformation nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial 2000 Tonnen“ ausgefüllt und an uns gesendet werden.

Liegt der Bodenaushub über 2.000 t oder ist verunreinigt, so ist eine chemische Untersuchung nötig. Zusätzlich führt eine Fachperson eine Untersuchung des Abfalls durch. Der Abfall kann erst vom Deponiewart angenommen werden, wenn das Dokument „Abfallinformation an den Deponieinhaber“, das Ergebnis der chemischen Untersuchung und die Beurteilung vorliegen.

Es dürfen nur behandelte Abfälle deponiert werden. Das gilt nicht für Inertabfälle oder für andere Abfälle, bei welchen eine entsprechende Vorbehandlung nicht zu einer Verringerung der Abfallmenge oder der Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu Verwirklichung des Ziels im §1 beiträgt.

Die Vermischung eines Abfalls mit anderen Materialien oder Abfällen, durch die geforderten Untersuchungen erschwert oder behindert werden oder die Abfallannahme Kriterien durch den bloßen Mischvorgang erfüllt werden, ist unzulässig.

Die am häufigsten angelieferten Materialien im Privatbereich sind:

Bauschutt (ohne Baustellenabfälle), Baustellenabfälle (Farbkübel, PVC Rohre, Fassadennetze, Styropor, Kabel, Dosen,…..), Beton, Asphalt, Ziegel, Ytong, Rigips, Heraklit, Fliesen, Keramik, Abbruchholz, Eisen, Sperrmüll, Eternit, Dachpappe, Dellwolle, Tellwolle, Mineralwolle, Steinwolle, Asche, Glas, Aushubmaterial, ölverunreinigtes Aushubmaterial, Glühlampen, Windschutzscheiben, Spiegel

Diese Materialien können mit verschiedenen Transportmitteln angeliefert werden. Mit dem PKW, PKW-Anhänger, Traktoranhänger, LKW, Container, Mulden.

Quellen: Aus dem Leitfaden für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen; Ausgabe 2016; WKÖ.

Container Service

Zur Baurestmassendeponie gehört auch unser Container Service. Erleben Sie einfache Entsorgung von Baurestmassen mit Lösungen der BVD
Baurestverwertungs-Deponie GmbH. Dieser vorteilhafte Service BRINGT – HOLT – ENTSORGT für Sie sämtliche Baurestmassen einfach, schnell und unkompliziert. Bei Fragen zum Container Service stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Für Ihre Anfragen benutzen Sie am besten unser Kontaktformular.