Was zählt zu Bodenaushubmaterial?
Als Bodenaushubmaterial werden die Aushebungen von Boden bezeichnet, der aus natürlich gewachsenem Untergrund besteht.
Diese unterliegen folgenden Obergrenzen:
- Anorganische bodenfremde Bestandteile, z.B. mineralische Baurestmassen, nicht mehr als 5 Vol.-%
- Organische bodenfremde Bestandteile, z.B. Kunststoffe, Holz, Papier, nicht mehr als 1 Vol.-%
Es gilt die Regel, dass die bodenfremden Bestandteile vor der Aushebung schon vorhanden sind und nicht nachträglich hinzugefügt werden. Pflanzliche Bestandteile sind von der Begrenzung ausgenommen, die ebenfalls vorher im Boden vorkamen.
Keine Annahme von umweltgefährdenden Stoffen
Bodenaushubmaterial, welches durch umweltgefährdende Stoffe verunreinigt ist, ist von der Annahme ausgeschlossen. Darunter zählen Schwermetalle, organische Verbindungen, Benzin, Mineralöl etc. und Abfälle, die im Nachhinein untergemischt wurden.
Chemische Untersuchung des Bodenaushubmaterials
Für Bodenaushubmaterial, das unter 2.000 t (entspricht ca. 1.100 m³) wiegt und nicht verunreinigt ist, muss keine chemische Untersuchung vorgenommen werden. Allerdings muss das Formular „Abfallinformation nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial 2000 Tonnen“ ausgefüllt und an uns gesendet werden.
Liegt der Bodenaushub über 2.000 t oder ist verunreinigt, so ist eine chemische Untersuchung nötig. Zusätzlich führt eine Fachperson eine Untersuchung des Abfalls durch. Der Abfall kann erst vom Deponiewart angenommen werden, wenn das Dokument „Abfallinformation an den Deponieinhaber“, das Ergebnis der chemischen Untersuchung und die Beurteilung vorliegen.
Es dürfen nur behandelte Abfälle deponiert werden. Das gilt nicht für Inertabfälle oder für andere Abfälle, bei welchen eine entsprechende Vorbehandlung nicht zu einer Verringerung der Abfallmenge oder der Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu Verwirklichung des Ziels im §1 beiträgt.
Die Vermischung eines Abfalls mit anderen Materialien oder Abfällen, durch die geforderten Untersuchungen erschwert oder behindert werden oder die Abfallannahme Kriterien durch den bloßen Mischvorgang erfüllt werden, ist unzulässig.
Die am häufigsten angelieferten Materialien im Privatbereich sind:
Bauschutt (ohne Baustellenabfälle), Baustellenabfälle (Farbkübel, PVC Rohre, Fassadennetze, Styropor, Kabel, Dosen,…..), Beton, Asphalt, Ziegel, Ytong, Rigips, Heraklit, Fliesen, Keramik, Abbruchholz, Eisen, Sperrmüll, Eternit, Dachpappe, Dellwolle, Tellwolle, Mineralwolle, Steinwolle, Asche, Glas, Aushubmaterial, ölverunreinigtes Aushubmaterial, Glühlampen, Windschutzscheiben, Spiegel
Diese Materialien können mit verschiedenen Transportmitteln angeliefert werden. Mit dem PKW, PKW-Anhänger, Traktoranhänger, LKW, Container, Mulden.
Quellen: Aus dem Leitfaden für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen; Ausgabe 2016; WKÖ.