Entsorgung und Recycling bei BVD-Baurestverwertung

Sie entsorgen, wir recyceln!

Entsorgung und Recycling bei BVD-Baurestverwertung in 3121 Karlstetten, Niederösterreich: Einer der Hauptaufgaben der Anlage ist es, Recyclingmaterialien wie mineralischen Bauschutt, Beton– und Asphaltbruch wieder aufzubereiten. Das schont die Umwelt, verursacht weniger Energieverbrauch und reduziert Treibhauseffekte.

Ihre Vorteile beim Recycling von BVD-Baurestverwertung

Aufbereitung von mineralischem Bauschutt, Beton- und Asphaltbruch

Schonung der Umwelt

Einsparung von wertvoller Energie

Reduktion der Treibhauseffekte

Sie haben Fragen oder möchten als Firma oder Privatperson Recyclingmaterial kaufen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie bezüglich Recycling und Entsorgung.

Jetzt anrufen: +43 676 620 75 40

Die richtige Trennung von Recyclingmaterialien

Gesteinskörnung:

  • RA I 0/22, U-A
  • RA I 0/32, U-A

Beschreibung:

Das Asphaltgranulat besteht aus gebrochenem und recyceltem Material. Es eignet sich für ungebundene untere und obere Tragschichten, Bankettschüttungen, den Rad-und Gehwegbau, Parkplatztragschichten und Wegebau.

Gesteinskörnung:

  • RB I 0/32, U3, U-A
  • RB II 0/63, U6, U-A

Beschreibung:

Das Betongranulat besteht aus gebrochenem und recyceltem Material. Es eignet sich für ungebundene untere und obere Tragschichten, Bankettschüttungen, den Rad-und Gehwegbau, Unterbau für Pflasterungen, Wegebau, die Bodenstabilisierung und als Künettenfüllmaterial.

Gesteinskörnung:

  • RMH III 0/63, U10, U-B

Beschreibung:

Das Recyclingmaterial besteht aus mineralischen Baurestmassen. Es eignet sich für Schüttungen, Künettenverfüllmaterial, Bauwerkhinterfüllungen, Wegebau, Lärmschutzwälle, Bankettschüttungen.

Gesteinskörnung:

  • RS III 0/6, U-B

Beschreibung:

Der Recyclingsand besteht aus mineralischen Baurestmassen. Er eignet sich als Kabelsand und Bettungsmaterial für Rohrleitungen.

Hinter der Bezeichnung Bauschutt verbergen sich Materialien, die als Abfälle und Rückbaumaßnahmen von Neubauten stammen. Ihre Hauptbestandteile sind mineralisch, wie sie bei Ziegeln, Beton, Natursteinen, Sanden, Betonsteinen vorkommen. Ihnen wird die Abfallschlüsselnummer 31409 – Bauschutt zugeordnet und nicht zu den Baustellenabfällen zählen.

Der mineralische Bauschutt, der sich als recycelbar eignet, kann zu einem Recyclingbaustoff verarbeitet werden, wenn er den Kriterien dafür entspricht. Deshalb muss er gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Verwertbare Stoffe sind z.B.:

  • Mineralischer Bauschutt
  • Ziegelmauerwerke (ohne Putz- und Mörtelreste),
  • Betonbauteile,
  • Dachziegel aus Beton oder Ziegel

Nicht verwertbare Stoffe sind z.B.:

  • Putz- und Mörtelreste
  • Fliesen
  • Erde
  • Heraklith
  • Eternitprodukte
  • Kunststoffe
  • Holz, Papier, Eisen usw…
  • Gipskarton

Quellen: Aus dem Leitfaden für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen; Ausgabe 2016; WKÖ.

Betonabbruch ist ein hydraulisch gebundener Stoff, der fest und mineralisch ist. Dieser kann armiert und nicht armiert sein. Er kommt in erster Linie als Überreste bei Abbrucharbeiten in Hoch- und Tiefbau (z.B. Wege- und Straßenbau) vor. Die Abfallschlüsselnummer ist 31427 – Betonabbruch.

Der Betonabbruch kann zu einem Recyclingbaustoff verarbeitet werden, wenn er den Kriterien dafür entspricht. Deshalb muss er gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Verwertbare Stoffe sind z.B.:

  • Beton- und Stahlbetonabbruch,
  • Betonfertigteile (z.B. Säule, Deckenelemente),
  • Betonfundamente

Nicht verwertbare Stoffe sind z.B.:

  • Betonabbrüche aus Industriebereichen mit bekannten Kontaminationen (z.B. Kamin, Beton von Tankstellen etc.,)
  • Mit Schadstoffen verunreinigte Betonabbrüche (z.B. mit Teeranstrichen).
  • Alte Betonmauerwerke (Sind nicht frostsicher).

Quellen: Aus dem Leitfaden für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen; Ausgabe 2016; WKÖ.

Unter Asphaltbruch werden feste mineralische Stoffe verstanden, die bituminös und gebunden sind. Sie kommen hauptsächlich bei Baumaßnahmen im Tiefbau (z.B. Wege- und Straßenbau) vor. Die Abfallschlüsselnummer ist 54912 – Bitumen, Asphalt.

Asphaltaufbruch, Asphaltfräsgut und Straßenaufbruch können zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden, wenn sie den Kriterien dafür entsprechen. Deshalb müssen sie gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Nicht verwertbare Stoffe sind z.B.:

  • Teerhaltiger Asphaltbruch,
  • Ölverunreinigte Asphalte, z.B., aus Tankstellenbereichen oder Parkplätzen.

Quellen: Aus dem Leitfaden für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen; Ausgabe 2016; WKÖ.

Nach dem Recycle-Vorgang werden die Baustoffe in die Qualitätsklasse U-A aufgeteilt, die als Produkte verwendet werden können. Die Recyclingbaustoffe sind gemäß nach der EN 13242 produziert und CE-zertifiziert. Außerdem haben Kunden die Möglichkeit, am Standort weitere Recyclingbaustoffe produzieren zu lassen.

Recyclingmaterialien als Firma oder Privatperson kaufen

Bei der BVD erhalten sie eine Reihe an Recyclingmaterialien, welche sowohl für Firmen mit Großprojekten, als auch für Privatkunden erwerblich sind.

Asphaltrecycling RA I 0/22, U-A

Das Asphaltgranulat besteht aus gebrochenem und recyceltem Material. Es eignet sich für ungebundene untere und obere Tragschichten, Bankettschüttungen, den Rad-und Gehwegbau, Parkplatztragschichten und Wegebau.

Asphaltaufbruch, Asphaltfräsgut und Straßenaufbruch können zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden, wenn sie den Kriterien dafür entsprechen. Deshalb müssen sie gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Betonrecycling RB II 0/63, U6, U-A

Das Betongranulat besteht aus gebrochenem und recyceltem Material. Es eignet sich für ungebundene untere und obere Tragschichten, Bankettschüttungen, den Rad-und Gehwegbau, Unterbau für Pflasterungen, Wegebau, die Bodenstabilisierung und als Künettenfüllmaterial.

Der Betonabbruch kann zu einem Recyclingbaustoff verarbeitet werden, wenn er den Kriterien dafür entspricht. Deshalb muss er gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Mineralisches Recyclingmaterial (Ziegelrecycling) RMH III 0/63, U10, U-B

Das Recyclingmaterial besteht aus mineralischen Baurestmassen. Es eignet sich für Schüttungen, Künettenverfüllmaterial, Bauwerkhinterfüllungen, Wegebau, Lärmschutzwälle, Bankettschüttungen.

Der mineralische Bauschutt, der sich als recycelbar eignet, kann zu einem Recyclingbaustoff verarbeitet werden, wenn er den Kriterien dafür entspricht. Deshalb muss er gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Nach dem Recycle-Vorgang werden die Baustoffe in die Qualitätsklasse U-A aufgeteilt, die als Produkte verwendet werden können. Die Recyclingbaustoffe sind gemäß nach der EN 13242 produziert und CE-zertifiziert. Außerdem haben Kunden die Möglichkeit, am Standort weitere Recyclingbaustoffe produzieren zu lassen.

Verschiedene Sandarten bei BVD

Die BVD bietet neben der Bandbreite an Recyclingmaterialien auch eine Vielzahl an verschiedensten Sandarten an.

  • Kabelsand – Bettungsmaterial, Künettenfüllung
  • Rohsand – Glaserzeugung, Kompostierung, Putze
  • Spielplatzsand, Volleyballplatzsand
  • Reitplatzsand

Erhöhte Nachfrage für Recycling – und Entsorgungstechnologien

Die weltweite Nachfrage nach Recycling – und Entsorgungstechnologien steigt immer weiter an, denn die Rohstoffe werden immer knapper und das Thema „Umweltaspekt“ rückt immer mehr in den Vordergrund. Das Ziel ist es, die Abfallmassen so gering wie nur möglich zu halten. Daher gewinnt das Recyceln von Materialien immer mehr an Bedeutung.

Wiederverwertung von Bauteilen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wiederverwertung von Bauteilen. Dabei sollen Recyclingprodukte mit möglichst hoher Qualität entstehen. Die Recycling-Baustoffverordnung gilt für alle Bau- und Abbruchtätigkeiten und die davon herausgehenden Abfälle, für die Herstellung und Verwertung von Recyclingbaustoffen natürlicher oder industriell hergestellter Gesteinskörnungen und für alle Recycling-Baustoffe die im Abfallwirtschaftsgesetzt § 5 Abs.2 aufgelistet sind.

Aufbereitung von Recyclingmaterialien bei BVD Baurestverwertungs-Deponie GmbH

Deshalb ist eine der Hauptaufgaben der BVD Baurestverwertungs-Deponie GmbH, Recyclingmaterialien wie mineralischen Bauschutt, Beton- und Asphaltbruch aufzubereiten. Das schont die Umwelt, verursacht weniger Energieverbrauch und reduziert Treibhauseffekte. Derzeit nicht mehr einsetzbare Stoffe werden einer ordnungsgemäßen Deponierung zugeführt, wobei Bedacht auf eine möglichst sortenreine Lagerung auf der Deponie gelegt wird, um eine eventuelle zukünftige Verwertung zu ermöglichen. Diese zielgerichtete Entsorgung schafft somit Wertstofflager für die Zukunft.

Vor der Aufbereitung wird das Material dokumentiert und in verschiedene Sorten aufgeteilt, damit die Abfälle auch sortenrein sind. Recyclingmaterialien oder verunreinigte Recyclingmaterialien die nicht der Recyclingbaustoffverordnung entsprechen, können nicht aufbereitet werden, bzw. ist hier mit höheren Abgabekosten zu rechnen. Gemäß der Recyclingbaustoffverordnung können Abfälle zum Recycling nur mit einer vollständigen Dokumentation übernommen werden. Ohne Nachweis dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von Recyclingbaustoffen verwendet werden und können somit ausnahmslos nur zur Deponierung angenommen werden.

Was ist Recycling?

Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch welches Abfallmaterialien zu Produkten, Sachen oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden.

Für den betriebseigenen Recyclingplatz besteht eine abfallrechtliche Genehmigung, sowie für die dort verwendeten mobilen Anlagen (Brechanlage und Siebanlage).

Wie wird bei der BVD-Baurestverwertungs GmbH recycelt?

Bau- und Abbruchabfälle unter 750 t

Wenn bei einer Abbruch- oder Sanierungsmaßnahme weniger als 750 t Bau- und Abbruchabfälle (Mineralischer Bauschutt, Betonabbruch, Asphaltaufbruch) anfallen, (Bodenaushubmaterial ist hier nicht einzurechnen) ist keine detaillierte Dokumentation gemäß Recyclingbaustoffverordnung bei der Anlieferung vorgeschrieben. Hier ist eine schriftliche Bestätigung mittels vollständig ausgefülltem und unterfertigtem Formular (Abfallannahme für eine Kleinmenge, maximal 750 Tonnen) ausreichend.

Betonabbruch und mineralischer Bauschutt mit mehr als 750 t

Bei der Annahme von Betonabbruch und mineralischem Bauschutt recycelbar aus Bau- und Sanierungsmaßnahmen, bei welchen mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle anfallen (Bodenaushubmaterial ist hier nicht einzurechnen), muss die entsprechende Dokumentation des durchgeführten Rückbaus gemäß ÖNORM B3151 vorliegen:

Ohne nachgewiesenen Rückbau (Objektbeschreibung, Schadstofferkundung, Rückbaukonzept und Freigabeprotokoll) dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von Recyclingbaustoffen verwendet werden und können somit ausnahmslos nur zur Deponierung angenommen werden.

Straßenaufbruch bzw. Altasphalt

Bei der Annahme von Straßenaufbruch bzw. Altasphalt aus Verkehrsflächen, wenn bei der Abbruch- oder Sanierungsmaßnahme mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle anfallen, (Bodenaushubmaterial ist hier nicht einzurechnen) sollte in der Regel vor dem Abbrechen oder Abfräsen eine Qualitätssicherung durchgeführt werden. Der Beurteilungsnachweis der Qualitätssicherung ist bei der Anlieferung mitzubringen. Dieser ersetzt die Dokumentation des Rückbaus.

Liegt kein entsprechendes Gutachten vor, muss im Fall von Linienbauwerken zumindest eine Dokumentation der Schadstofferkundung (Formular A der ÖNORM B3151) vorliegen.

Ohne Nachweis dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von Recyclingbaustoffen verwendet werden und können somit ausnahmslos nur zur Deponierung angenommen werden.