Die Entsorgung von Eternit ist nicht auf allen Deponien möglich. Es bedarf vielen technischen und baulichen Einrichtungen auf der Deponie um Eternit annehmen und deponieren zu dürfen. Wir die BVD Baurestverwertungs-Deponie GmbH haben alle diese Auflagen erfüllt und entsorgen allerlei Abfälle an Eternit sehr gerne für unsere Kunden.
Eternit Entsorgung (mit und ohne Asbest):
Deponie in 3121 Karlstetten (zwischen St. Pölten und Wien)
Jetzt entsorgen in Niederösterreich: Eternitplatten, Fassadenplatten, Eternit Dachziegel, Eternit mit Asbest
Vorteile der Eternit Entsorgung auf unserer Deponie
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie bezüglich Eternit Entsorgung.
Was darf in eine Eternitmulde?
Sehr gerne kümmern wir, die BVD Baurestverwertungs-Deponie GmbH uns um ihre Eternitabfälle.
Der Transport von Eternit muss korrekt gehandhabt werden. Grundsätzlich dürfen kleinere Mengen von Eternitplatten auch von Privatleuten entsorgt werden. Allerdings ist aufgrund der erforderliche Fachkenntnisse sowie der weitreichenden gesundheitlichen und rechtlichen Folgen dringen von einer Entsorgung größerer Mengen von Eternitplatten durch Privatleute abzuraten.
Beim Transport ist zu beachten, dass das Eternit entweder abgedeckt oder in einem Big Bag transportiert wird. Wir verwenden für den Transport von Eternit Mulden mit Deckel, dadurch wird ein freisetzen der Asbestfasern beim Transport verhindert.
Wichtig! Bauschuttmulden dürfen nicht mit Asbestzement (Eternit) verunreinigt werde, ist dies doch der Fall, dann gilt der gesamte Container/die gesamte Mulde als Asbestzement und wird auch als dieser verrechnet.
Was darf hinein:
Was darf nicht hinein:
Was ist Eternit?
Eternit besteht heute aus Zement, Luft, Wasser, Zellstoff und Armierungsfasern. Seit 1993 sind alle Produkte asbestfrei. Das Material kann daher heute als bedenkenlose Baurestmasse deponiert oder einfach wiederverwertet werden. Für die Produkte vor 1993 gilt: Die ordnungsgemäße Entsorgung von Dächern und Fassaden mit Asbestzement unterliegt den abfallrechtlichen Bestimmungen. Asbestzementabfälle dürfen in Deponien für nicht gefährliche Abfälle (Baurestmassen-, Reststoff-, Massenabfalldeponien) abgelagert werden.
Eternitplatten, oder genauer gesagt asbesthaltige Faserzementplatten, wurden aufgrund ihrer hervorragenden bautechnischen Eigenschaften im vergangenen Jahrhundert für den Bau zahlreicher Häuser verwendet. Allerdings ist Asbest in Faserform nachweislich krebserregend – theoretisch reicht schon das Einatmen einer einzigen Faser aus, um Lungenkrebs auszulösen. Das Problem an Asbest liegt darin, dass zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbrechen der Erkrankung viele Jahrzehnte liege können. Inzwischen sind die Verwendung, die Herstellung sowie der Import asbesthaltiger Baustoffe verboten. Aber in zahlreichen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblichen und öffentliche Immobilien finden sich noch heute asbesthaltige Baustoffe, darunter auch die so genannten Eternitplatten.
Wie schon erwähnt ist asbesthaltiges Eternit sehr gefährlich. Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt, die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen mit hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern, durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell, Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Wie entstehen Enternitabfälle?
Eternitabfälle entstehen beim Abbruch oder Umbau von alten Gebäuden, Ställen, Garagen oder Häusern. Eternit ist etwas mit dem nicht nur Firmen zu tun haben, sondern auch Privatpersonen das ein oder andere Mal.
Schutzkleidung beim Umgang mit asbesthaltigem Eternit
Beim Umgang mit asbesthaltigem Eternit ist eine dementsprechende Schutzkleidung verpflichtend. Ganz gleich ob privater Bauherr oder Fachfirma Schutzkleidung ist verpflichtend.
- eine spezielle Atemmaske (FFP2 Maske kann verwendet werden)
- ein Ganzkörper Schutzanzug
- spezielle Nitril Handschuhe
Diese Ausrüstung ist wichtig um nicht mit den gefährlichen Asbestfasern in Berührung zu kommen.
Beim Umgang mit Eternit sind folgende Punkte zu beachten:
- Befeuchten der Platten: Bis zur endgültigen Verpackung und Entsorgung der Eternitplatten, müssen diese befeuchtet werden. Hierzu wird in der Regel Stein- oder Putzfestiger verwendet, das sind staub- und faserbindende Mittel die verhindern sollen, dass sich Fasern aus den Platten lösen.
- Sichere Verpackung von Eternitplatten: Eternitplatten müssen im Ganzen entsorgt werden und dürfen nicht zerkleinert werden um keine Asbestfasern freizusetzen. Für den Transport muss das Eternit abgedeckt oder in Mulden mit Deckel transportiert werden.
- Entsorgung von Eternit: Bei Eternitplatten könne nicht einfach auf der nächsten Mülldeponie abgegeben werden, da es sich hierbei um Sondermüll handelt, der für den Menschen eine besondere Gefahr darstellt.
Begleitscheinpflicht bei der Entsorgung von Eternit durch Firmen
Bei der Entsorgung von Asbestzement (Eternit) ist die Begleitscheinpflicht ein wichtiger Aspekt! Der Begleitschein ist bei Privatpersonen nicht notwendig, da diese keine EDM Registration haben. Für Firmen ist es jedoch notwendig einen Begleitschein beim Transport von Asbest mitzuführen. Ebenfalls ist es verpflichtend eine Abfallinformation mitzuführen und der Eingangsleitung bei der Deponie zu übergeben.
Die Asbestabfälle werden auf der Deponie in einem eigenen Kompartimentsabschnitt abgelagert und dort täglich abgedeckt um die Freisetzung der gefährlichen Asbestfasern zu verhindern.
Mittels dem Begleitschein müssen die Übernahmen der Asbestfalle, durch ein geschultes Personal, alle 4-6 Wochen im EDM gemeldet werden.