Asphaltabbruch Entsorgung:
Wir sind Ihr Spezialist in Niederösterreich und Wien

Fachgerechte Entsorgung von Asphalt

Asphalt hat man im Alltag für gewöhnlich unter Füßen oder Rädern, aber selten in der Hand – wenn man nicht gerade im Straßenbau tätig ist. Werden Straßen aber einmal nicht gebaut, sondern aufgebrochen, und Wege neu verlegt, dann kann auch der auf Langlebigkeit ausgelegte Asphalt einmal zur Entsorgung anstehen.

Was gibt es bei der Entsorgung von Asphaltabbruch zu berücksichtigen?

Asphalt darf nicht im Hausmüll entsorgt werden

Asphalt ist kein Sperrmüll

Asphalt muss separat entsorgt werden

Teerhaltiger Asphalt ist ein gefährlicher Schadstoff

Heutiger Asphalt wird mit Bitumen hergestellt

Bitumenhaltiger Asphalt kann weiterverwendet werden

Manche Asphaltmischwerke nehmen unbelasteten Asphalt kostenfrei an

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie bezüglich Ihrer Asphaltabbruch Entsorgung.

Anrufen: +43 676 620 75 40

Wie entsorgt man Asphalt nicht

Asphalt gehört weder In den Hausmüll noch in den Sperrmüll! In den letzten Jahren schmeißen die Leute immer mehr und öfter Asphalt in ihren Hausmüll, wobei weder die Restmülltonne, noch der Gelbe Sack, noch die Biotonne und schon gar nicht die Papiertonne dafür zu verwenden sind. Genauso wenig gehört Asphalt mit dem Sperrmüll entsorgt, es ist bei Kleinmengen eine verlockende Idee, aber nein!

Außerdem muss Asphalt oder Asphaltbruch immer separat entsorgt werden. Es ist nicht erlaubt Asphalt zusammen mit anderen Abfällen oder Bauschutt zu entsorgen. Für eine möglichst umweltfreundliche und kostengünstige Entsorgung, wie es bestimmt in ihrem Interesse liegt, ist eine saubere und sortenreine Sortierung, am besten in einem separaten Container von entscheidender Bedeutung.

Korrekte Entsorgung von Asphalt

Dafür gibt es uns, die BVD Baurestverwertungs-Deponie GmbH, wir sind ein spezialisiertes Unternehmen, dass ihnen nicht nur den für sie passenden Container oder Mulde bereitstellt, sondern diesen auch abholt und den Inhalt fachgerecht auf unserer eigenen Baurestmassendeponie entsorgt und weiterverarbeitet. Natürlich ist jederzeit eine Anlieferung von Fremdfirmen, sowie Privatkunden mit PKW oder Traktor möglich.

Unterschiedliche Arten von Asphalt

Wichtig ist zu unterscheiden ob der Asphalt teerhaltig bzw pechhaltig oder bitumenhaltig ist. Teerhaltiger Asphalt ist gefährlich. Früher wurde Asphalt mit Hilfe von Teer zusammengemischt, wie Teerpappe, jedoch hat sich dieser Stoff inzwischen als äußerst gesundheitsschädigend herausgestellt und wir deshalb nicht mehr verwendet. Wodurch die Wahrscheinlichkeit auf einen teerhaltigen Asphaltbruch zu stoßen, gerade bei Neubauten, eher gering ist. Wobei Teer in der Regel durch einen einfachen Geruchstest zu erkennen ist. Außerdem gibt es diverse Schnelltests, welche aber keine Gründliche Analyse ersetzen, die notwendig ist wenn eine Belastung durch Teer vermutet wird.

Fachgerechte Entsorgung von teer- oder pechhaltigem Asphalt

Teer- oder pechhaltiger Asphalt sollte aus Rücksicht auf die Gesundheit nicht weiterverwendet, sondern unbedingt fachgerecht entsorgt werden. Die Sammlung muss gesondert stattfinden, der entsprechende Container als teerhaltig gekennzeichnet werden, denn teerhaltiger Asphalt gilt als gefährlicher Abfall.

Weiterverarbeitung von bitumenhaltigem Asphalt

Bitumenhaltiger Asphalt kann bei sortenreiner Entsorgung durchaus sinnvoll aufgearbeitet und weiterverwendet werden. Es ist also wichtig, genau zu wissen, welche Art von Asphalt entsorgt werden soll.

Unter Asphaltbruch werden feste mineralische Stoffe verstanden, die bituminös und gebunden sind. Sie kommen hauptsächlich bei Baumaßnahmen im Tiefbau (z.B. Wege- und Straßenbau) vor. Die Abfallschlüsselnummer ist 54912 – Bitumen, Asphalt.

Recyclingbaustoffe aus Asphaltaufbruch und Fräsgut

Asphaltaufbruch, Asphaltfräsgut und Straßenaufbruch können zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden, wenn sie den Kriterien dafür entsprechen. Deshalb müssen sie gemäß der Recyclingbaustoffverordnung eine Qualitätssicherung durchlaufen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen.

Nicht verwertbare Stoffe sind z.B.:

  • Teerhaltiger Asphaltbruch
  • Ölverunreinigte Asphalte, z.B., aus Tankstellenbereichen oder Parkplätzen.